Studienfinanzierung – Welche Möglichkeiten habe ich?
Stellen Sie sich die Frage nach der Finanzierung Ihres Studiums, gilt es als allererstes zu klären, wie Sie studieren möchten: Vollzeit, dual oder berufsbegleitend? Oder handelt es sich um eine Weiterbildung zum Fachwirt, die Sie neben Ihrem Beruf absolvieren? Förderungsmöglichkeiten gibt es in Deutschland viele – wir möchten Ihnen im Folgenden etwas Orientierungshilfe bieten.
Finanzierungsmöglichkeiten
BAföG
Das Bundesausbildungsförderungsgesetz bietet Studierenden bereits seit Jahrzehnten staatliche Unterstützung. Dieses Darlehen ist zinslos und muss nur zur Hälfte wieder an den Staat zurückgezahlt werden. Es können außerdem nie mehr als 10.000 € sein. Zusätzlich zum BAföG ist ein Minijob bis 450 € monatlich kein Problem. Ob Sie Anspruch auf BAföG haben, prüfen Sie schnell und einfach mit Hilfe von meinbafoeg.de.
Bildungskredit
Am bekanntesten ist der Bildungskredit der KfW. Dabei handelt es sich um eine staatliche Bank, die aufgrund der Bürgschaft durch den Bund weitaus günstigere Zinsen bietet als private Banken. Wer einen Bildungskredit beantragen kann, lesen Sie auf https://www.9brands.de/studienfinanzierung/. Einen Test aus dem Jahr 2015 von insgesamt 43 Studienkrediten, -darlehen und -fonds finden Sie hier (Studienkredit-Test 2017 pdf).
Bildungsscheck
Mit dem Bildungsscheck fördert die Landesregierung NRW die berufliche Weiterbildung von Beschäftigten, Selbstständigen und kleinen bis mittleren Betrieben. Das Land übernimmt die Hälfte der Weiterbildungskosten, maximal 500 €. Den Bildungsscheck können Berufstätige in Anspruch nehmen, aber auch Unternehmen für die Weiterbildungsmaßnahmen Ihrer Mitarbeiter nutzen. Nähere Informationen erhalten Sie unter http://www.bildungsscheck.nrw.de/.
Bildungsfonds
Der Bildungsfonds unterscheidet sich vom Bildungskredit in der Ausgestaltung der Rückzahlung. Das Darlehen wird hier nicht wie beim Kredit in fixen, verzinsten Raten getilgt. Vielmehr wird beim Bildungsfonds ein vorab festgesetzter, prozentualer Anteil am Einkommen als Rückzahlung festgelegt. Dies geschieht für die Dauer eines ebenfalls vorher vereinbarten Zeitraums.
Stipendien
Bei besonderen Leistungen ist eine individuelle Förderung durch ein Stipendium möglich. Informieren Sie sich beim Stipendienlotse des BMBF und finden Sie auf mystipendium.de das Stipendium, das für Sie in Frage kommt. Auch die Stiftung der Deutschen Wirtschaft und die Studienstiftung des deutschen Volkes bieten zahlreiche Förderprogramme.
Aufstiegs-BAföG
Für Ihre Weiterbildung zum Fachwirt oder Betriebswirt können Sie das sogenannte Aufstiegs-BAföG oder auch Meister-BAföG in Anspruch nehmen. Gefördert wird jeder, der sich einer Aufstiegsfortbildung unterzieht – eine Altersgrenze gibt es nicht. Lehrgangs- und Prüfungsgebühren lassen sich so teilweise abdecken. 40 % des Förderbetrags ist als Zuschuss zu betrachten und muss nicht zurückgezahlt werden. Der Förderrechner des BMBF zeigt Ihnen Ihren persönlichen Förderanspruch.
Duales Studium
Bei einem dualen Studium sind Sie bei einem Unternehmen angestellt, welches Ihnen ein monatliches Gehalt zahlt und oftmals auch Studiengebühren und andere mit dem Studium zusammenhängenden Kosten trägt. Informieren Sie sich direkt im Vorfeld über die Kostenübernahme und planen Sie eventuell zusätzliche Finanzierungsmöglichkeiten ein.
Ergänzende Tipps zur Finanzierung
Kindergeld
Ist die Ausbildung noch nicht abgeschlossen, besteht bis zum vollendeten 25. Lebensjahr des Studierenden ein Anspruch auf Kindergeld.
Familienversicherung
Ebenfalls bis zum 25. Lebensjahr sind Sie als Studierender noch über die gesetzliche Krankenkasse Ihrer Eltern beitragsfrei mitversichert.
Steuerliche Absetzbarkeit
Weiterbildungsmaßnahmen können steuerlich angesetzt werden, wenn ein unmittelbarer Zusammenhang zum Beruf besteht.
Ausbildungsunterhalt
Gemäß der „Düsseldorfer Tabelle“ besteht unter Umständen Anspruch auf Unterhaltsleistungen.
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